Die geplanten Windkraftanlagen sind laut Gemeinderatsbeschluss vom Donnerstag abgelehnt bis auf weiteres.

 

Der Gemeinderatsbeschluss, vom Donnerstag letzter Woche, bezüglich der geplanten Windkraftanlagen in Bad Boll, diese auf Eis zu legen, wurde vom Nabu Bad Boll und sicherlich auch der Gemeinde mit Freude zur Kenntnis genommen.

 

Wir finden es gut, dass unser Herr Bürgermeister und der Gemeinderat ein offenes Ohr der Bevölkerung gegenüber zeigt.

 

Der bisher eingeschlagene Weg mit Solar, Geothermie und Biogasanlagen, grüner Wasserstoff ist für die Zukunft der Gemeinde und der Natur ein positiver Weg.

    

 

Weiter so Herr Bürgermeister und GR!

 

03.07.2023  Dieter Irsiegler

 

 

Wir brauchen die Windkraft auch. Unumstritten. Aber muss es ein 280 Meter hohes Windkraftrad in der Umgebung von Boll sein? Und dann gleich 6 Stück?

 

Also, Herr Bürgermeister und Gemeinderat, bitte nochmals überlegen und nicht nur mit Dollarzeichen in den Augen planen.

 

04.06.2023 Dieter Irsiegler

 

Fragen und Antworten. Windkraft ja oder nein? 15.06.2023

Beitrag von Dieter Irsiegler und Irmtraut Niemann-Khaliefi

Windkrafträder und Bad Boll. Wie passt das zusammen?

 

Generell sind regenerative Energien, wie Windkrafträder, Wasserkraft, Geothermie,  grüner Wasserstoff, Holz oder Pellets und Solaranlagen als Ersatz für fossile Brennstoffe, wie Öl und Erdgas, mehr als überfällig und in Ordnung. Jedoch alles mit Sinn und Verstand.

Am 12.05.2023 hat Vattenfall und Bollwerk seine Windkraftpläne für Bad Boll vorgestellt.  Geplant sind 6 Windkraftanlagen am Albaufstieg oberhalb von Bad Boll (zwischen Hörnle und Bertaburg auf Höhe des Wasserreservoires im Kaltenwang (Straße Richtung Gruibingen) und Teufelsloch mit jeweils 285 m Höhe.

Die dort liegenden Naturschutzgebiete sind nicht davon betroffen, grenzen jedoch direkt an den Aufstellorten der Windkraftanlagen an.

 

Laut Aufstellung Vattenfall und Bollwerk benötigte Bad Boll in 2021 Energie ( Strom und Wärme ) von 20,7 Mio kWh.

Davon wurden 35%, 7,36 Mio kWh über erneuerbare Energien wie Biogas 4,2 Mio kWh, Photovoltaik 2,09 Mio kWh und Kraft-Wärmekopplung 1,08 Mio kWh Energie erzeugt.

 

Aus der Präsentation von Vattenfall und Bollwerk geht nicht hervor, welche Leistungen für die Windkraftanlagen geplant sind!

 

Auszug aus Strom-report.com, neu installierte Windenergieanlagen 2022.

 

2022 sind in Deutschland 589 neue Windkraftanlagen mit einer Leistung von 2.745 MW neu in Betrieb gegangen.

Davon wurden 551 Windenergieanlagen mit einer Leistung vom 2.403 MW an Land installiert.

Das entspricht einer durchschnittlichen Leistung von 4,35 MW pro Jahr.

Leider geht aus der Präsentation von Vattenfall und Bollwerk nicht hervor welche Leistungen für die Windkraftanlagen geplant sind. Auch ist noch offen, ob sich wegen der Höhe der Windkrafträder und der Rotorfrequenz von 15 bis 30 mal pro min die Schattenbildung vor allem bei niedrigem Sonnenstand im Boller Stadtgebiet negativ auswirkt. 

Auch noch offen ist, ob sich auf Grund der Höhe der Windkrafträder und der Rotorfrequenz von 15bis 30 mal pro Minute die Schattenbildung vor allem bei niedrigem Sonnenstand im Herbst, Winter und Frühling im Boller Ortsgebiet negativ auswirkt.

 Die bestehende  Biogasanlage entspricht der Leistung einer durchschnittlichen Windkraftanlage mit 3-5 Mio kWh Stromerzeugung pro Jahr ( Nennleistung).

Die installierte Leistung oder auch Nennleistung einer Windkraftanlage entspricht der abgegebenen elektrischen Leistung bei der Nenngeschwindigkeit zwischen 12 und 16 m/s, also bei optimalen Windbedingungen. ( Universität Leipzig )

 

In Baden – Württemberg beträgt die durchschnittliche Windgeschwindigkeit aber nur 5 m pro Sek. Umweltministerium Baden - Württemberg (http://um.baden-wuerttemberg.de/)

 

Jetzt könnte man vermuten, dass sich der Energieertrag auch entsprechend der Windströmung verringert. Nach der Strömungslehre verringert sich aber der Energieertrag in der 3. Potenz bei geringerer Windgeschwindigkeit. Das heisst, halbiert sich die Windströmung von 10 m pro Sek auf 5 m pro Sek, verringert sich der Energieertrag von 4 MW um den Faktor 8 ( 2*2*2 ) 0,5 MW. Damit wären mindestens 8 Windkraftanlagen mit 4 MW notwendig.

 

Mit 4 Mio kWh Strom pro Jahr könnte man 3500 4 - Personen—Haushalte mit Strom versorgen ( gem. Umweltministerium BW ). Voraussetzung hierfür: Dauerhafte Windströmung mit mindestens  12 m pro Sek. Weiter ist sicherzustellen, wie überschüssig produzierter Strom mittels entsprechender Speichermöglichkeit in Form von Akkus, Pumpwasserspeicher oder grüner Wasserstoff gespeichert werden kann.

 

Leider wird auch darauf in der Präsentation von Vattenfakll und Bollwerk nicht eingegangen. Bei zu geringer Windströmung müssen wir weiterhin billigen Strom aus Frankreich kaufen? ( Kernkraft besser? Nein. )

Wären zusätzliche vergleichbaren Biogasanlagen, wie schon in Betrieb, mit der entsprechenden Größe von 4 Mio kWh pro Jahr nicht besser? Technisch ausgereift und wir haben damit Erfahrung.

Fazit:

Es sind noch viele Fragen vorab zu klären, bevor unser Bürgermeister und der Gemeinderat an eine Realisierung dieser Plänen denken kann. Und vor Allem:

 

Keine Verträge abschliessen, die den Einfluss der Bürger von Boll begrenzen und die Zukunft nachfolgender Generationen behindert.

Dieter Irsiegler,  Nabu Bad Boll 15.06.2023. Rückfragen bitte an d.irsiegler@gmx.de

25.06.2023

 

Ein wesentlicher Bewertungsansatz für oder gegen erneurbare Energiesysteme sind die Gestehungskosten.

 

Hier eine Studie des Frauenhoferinstituts mit Aussicht bis 2040 mit Gegenüberstellung der Gestehungskosten für Solar, Windkraft, Biogas Und Gud Anlagen in Deutschland

 

Link

 

Studie: Stromgestehungskosten erneuerbare Energien - Fraunhofer ISE

 

24.06.2023

 

Untersuchung der Hochschule Nürnberg ( Georg Simon Ohm ) der regenerativen Energieversorgung und des Energieverbrauchs in einer Teilregion von Mittelfranken mit ca. 150.000 Einwohnern, Ermittlung eines optimalen

Energiemix der Erneuerbaren Energien und Darstellung von Energiespeichermethoden vom 02.07.2020 von Projektbearbeiter: Geißendörfer, Jakob

Windpotential in Baden-Württemberg 23.06.2023

 

Aufgrund von Anfragen, hier eine Aufstellung des TÜV Süd Windatlas BW 2014 

30.06.2023

Auszug aus Vernunftkraft .de Bundesinitiative für vernünftige Energiepolitik

 

Windenergie und Photovoltaik als lukratives Geschäft Dass in Deutschland in den Branchen der Windkraft- und Photovoltaikindustrie momentan eine „Goldgräberstimmung“ herrscht, liegt nicht etwa daran, dass es in diesen Bereichen neue Erfindungen oder neue technologische Entwicklungen – also echtes, wertbeständiges Gold – und daher besonders sinnvoll erscheinende Investitionsmöglichkeiten gäbe.

I

m amerikanischen ist die beschriebene Stimmung als gold fever bekannt. Fieber, also eine Begleiterscheinung von Krankheit, beschreibt die gegenwärtige Windkraft-Euphorie ziemlich treffend. Aus ökonomischer und ökologischer Sicht liegt eine pathologische Entwicklung vor. Leider ist diese mittlerweile in ganz Deutschland zu beobachten – es handelt sich quasi um eine Pandemie.

 

Dass man mittlerweile in den deutschen Mittelgebirgen mit Windkraftanlagen als Investor und Landverpächter ordentlich Geld verdienen kann, hat sehr wenig mit neuen technologischen Entwicklungen oder veränderten meteorologischen Gegebenheiten zu tun. Unter normalen Wettbewerbsbedingungen, wie sie für unternehmerische Tätigkeiten in anderen Bereichen gelten, würden sich Windkraftanlagen in unseren Breiten nirgends lohnen – Photovoltaikanlagen erst recht nicht.

 

Rationale Investoren würden, wenn sie auf eine marktgerechte Entlohnung des in Windkraft oder PV-Anlagen erzeugten Stroms angewiesen wären, niemals auf die Idee kommen im vergleichsweise wind- und sonnenarmen deutschen Binnenland derartige Anlagen zu errichten. Nach aktuellem Stand der Technik und unter den geografischen, meteorologischen und physikalischen Voraussetzungen waren Sonnen- und Windstrom nie konkurrenzfähig und werden es auch soweit absehbar nie sein. Mehr…

 

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) Um die Entwicklung und Verbreitung Erneuerbarer Energien dennoch zu befördern, wurde 1991 das Stromeinspeisegesetz eingeführt, welches fortlaufend novelliert und später in Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) umbenannt wurde. Dieses Gesetz garantiert den Erzeugern von Strom aus Windkraft, Sonne, Biomasse, Wasserkraft sowie verschiedenen Gasen feste Vergütungssätze und einen Einspeisevorrang. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Betreiben von Windkraft- und PV-Anlagen die gesetzlich definierte Vergütung zu zahlen und deren Strom vorrangig abzunehmen – unabhängig davon, ob er gerade gebraucht wird oder nicht.

 

Überdies werden diese Vergütungssätze ab Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagen auf 20 Jahre hin garantiert. Diese gesetzlich garantierte Vergütung stellt aus ökonomischer Sicht eine Subvention dar, unabhängig davon, dass ihre Zahlung nicht über den öffentlichen Haushalt organisiert wird. Einspeisevergütung und EEG-Umlage Die sich aus der Differenz von gezahlter Einspeisevergütung und dem Marktpreis des Stroms ergebenden Kosten werden von den Netzbetreibern durch eine bundesweite EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt. Die Vergütungssätze sind für die einzelnen Technologien sehr unterschiedlich bemessen und mehrmals verändert worden. Überdies gibt es bei den einzelnen Formen der Erneuerbaren Energien diverse Extrazahlungen und Boni, was die Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Höhe der Vergütung stark einschränkt. Im Grundsatz erhalten die am weitesten von der Wirtschaftlichkeit entfernten Methoden der Stromerzeugung an den schlechtesten Standorten die höchsten Subventionen. Um zu erkennen, dass dies Misswirtschaft befördert, bedarf es keines Ökonomiestudiums.