Stellungnahme zum Wolfsvorkommen

Es gibt für Schafe und Ziegen in Freilandhaltung , auch mit Elektro- Zaun , keinen ausreichenden Schutz gegen den Wolf. Für einen Herdenschutzhund benötigt man eine größere Anzahl von Schafen. Da es für den Wolf einfacher ist, eingezäunte Tiere zu erjagen , wird er sich immer mehr auf Schafe und Ziegen spezialisieren. mehr

Rodung von Streuobstwiese trotz Brutplätzen

Dr. Bruno Ullrich                                                                                              4.Febr.2021

 

Zeller Str.15

73110 Hattenhofen

 

 

An

 

Landratsamt Göppingen

 

-Naturschutzverwaltung-

 

z.Hd. Frau Kammer

 

Lorcher Str. 6

73033 Göppingen

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Kammer,

 

 

 

anbei die Luftbilder der jahrzehntelang besetzten Brutreviere und des von uns regelmäßig kontrollierten Brutbestandes des Steinkauzes im Albvorland, Kr. Göppingen. Dieser liegt zu einem Teil im Bereich um die Näherhöfe mit regelmäßig hier brütenden 2-4 Steinkauz Paaren(von derzeit insgesamt im Untersuchungsgebiet etwa 20-25 Brutpaaren).

 

Von diesen brüten in Nisthilfen mit den Nr. 2.21,2.22, 2.11 und 2.12 zwei Paare am ehemaligen Aussiedlerhof im „Heimt“.

 

 

 

Nach dem Anruf durch einen Mitarbeiter ihres Amtes vorletzte Woche, bin ich nochmals direkt zum Brutplatz gefahren. Aus Zeitgründen und Witterungsbedingungen war es mir erst jetzt möglich, das Brutrevier hier am Hof aufzusuchen und die unter dem Nussbaum liegende Niströhre Nr. 2.21 mitzunehmen. Ich habe sie als Beleg fotografiert. In ihr brütete über mehrere Jahre ein Steinkauz Paar, auch 2020, mit einem 4er Gelege (Abb.5 Nestkarte).

 

 

 

Der parzellen- und baumgenaue Standort ist aus dem Luftbild zu ersehen.

 

Die jahrzehntelange Begehung und Kontrolle der Nisthilfen auf diesen Parzellen erfolgte mit Einwilligung und mit Benachrichtigung der ehemaligen Besitzer des Aussiedlerhofes, die bis heute beim Hof leben.

 

Mit der Bauersfrau sprach ich kurz am Fenster. Dabei kam mir zur Kenntnis, dass der Sohn des jetzigen Besitzers der gerodeten Streuobstwiese Rechtsanwalt ist.

 

Wir nehmen deshalb an, dass die nicht genehmigte Rodung der Streuobstwiese im Vogelschutzgebiet in Rechtskenntnis vorsätzlich erfolgte.

 

Zu den biologischen Fakten aus den über das ganze Jahr verteilten Kontrollen der Population (siehe jährliche Verwendungsnachweise an das Umweltschutzamt Dr. Bruno Ullrich unter UD-Nr. 08117029004011, Sachbearbeiterin Frau Bechtloff) möchten wir kurz feststellen:

 

 

 

- Gerodet wurde ein Bestand hochstämmiger Streuobstbäume mit Apfel-, Birnen-, Kirsch- und Walnussbäumen auf mindestens 3 langgestreckten gewölbten Parzellen, von wohl etwa 75 a. In der viele Jahre als Viehweide (Pferdekoppel) genutzten Fläche gab es keine größeren Baumlücken. Man kann von einem Baumbestand ohne Zählung von etwa 75 Hochstämmen ausgehen (10 Bäume pro 10 a Fläche).

 

- Überwiegend hohes Alter der Obstbäume mit teilweise großem Kronen- und Stammdurchmesser.

 

- Vorhandensein von vielen natürlichen und von Spechten gezimmerten Baumhöhlen in den verschiedensten Baumetagen.

 

- Extensive, fleckenartig artenreiche Wiese, mit freien Bodenstellen durch Beweidung von Pferden.

 

- Störungsminderung (sehr starke Freizeitnutzung im Gebiet) durch Größe der Streuobstwiese und ihre Einzäunung mit Elektrozaun.

 

 

 

- In dem Biotop dort existieren Bruthabitate für folgende immer wieder beobachtete Vogelarten: Gartenrotschwanz, Bunt- und Grünspecht, Mittelspecht, Halsbandschnäpper, Gartenbaumläufer, Grauschnäpper und Neuntöter. Es ist Nahrungsgebiet u.a. des Rotmilans.

 

 

 Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Bruno Ullrich                                          Hartmut Ströhle

 

 

 

Zur Kenntnisnahme gesendet per E-Mail an:  Landesnaturschutzverband (LNV), AK Göppingen

 

                                                                             Dr. W. Rapp, Vors. Kreisgruppe NABU e.V. Göppingen

 

                                                                            Umweltschutzamt der Stadt Eislingen/Fils

Stop Glyphosat

Glyphosat ist das meist verwendete Pestizid der Welt. Glyphosat zerstört Artenvielfalt und nimmt Vögeln und Schmetterlingen Lebensraum. Glyphosat ist wahrscheinlich krebserregend.

 

14.09.2018

Eine erfreuliche Mitteilung: Glyphosat ist in 5 der größten Baumärkten , nicht mehr erhältlich !!  (Greenpeace )

 

Der NABU Bad Boll fordert daher den Stop von Glyphosat. mehr


Ab dem 01.03. bis zum 30.09. ist das Schneiden  und Roden von Hecken verboten § 64 Landschaftsgesetz.

Viele Vögel , wie Gierlitz , Buchfink, Grasmücke bauen ihre Nester in Hecken.